Sachkundeprüfung §34a GewO:
Fragen, Vorbereitung, Prüfung online üben
Wie verläuft die Sachkundeprüfung §34a?
Wer im Sicherheitsgewerbe tätig ist, trägt eine gehörige Portion Verantwortung und sollte deshalb nicht nur seine Aufgaben, sondern auch seine Rechte und Pflichten kennen. In der Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung (GewO) stellst du unter Beweis, dass du die nötigen Kenntnisse mitbringst, um als Sicherheitsmitarbeiter einen guten Job zu machen. Bestehst du die Prüfung, darfst du im Sicherheitsdienst alle Aufgaben übernehmen – zum Beispiel als Türsteher, im Geld- und Werttransport oder im Objektschutz.
Der „Security-Schein“ ist also ein wichtiger Schritt in Richtung berufliche Zukunft. Gründliche Vorbereitung auf die kniffligen Fragen der Sachkundeprüfung §34a ist deshalb unbedingt empfehlenswert! Die Industrie- und Handelskammer (IHK), bei der du die Prüfung ablegst, hat nun ein neues Punktesystem eingeführt: Ab sofort werden auch Teilpunkte vergeben, und die Aufgabenzahl wurde von 72 auf 82 Fragen erhöht – bei gleicher Bearbeitungszeit! Doch keine Panik: Du kannst online üben und dich mit der neuen Prüfung vertraut machen.
Erfahrungsbericht: Schriftliche Sachkundeprüfung §34a GewO
Ich habe die schriftliche Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei der IHK gemacht. Die Prüfung hat 120 Minuten gedauert und es kamen 82 Multiple-Choice-Fragen dran. Um zu bestehen, musste ich mindestens die Hälfte richtig haben.
Sachkundeprüfung §34a GewO: Fragen und Ablauf
Der Prüfungstag lief ruhig und ordentlich ab. Beim Eingang musste ich zuerst meinen Ausweis zeigen. Es wurde ganz genau kontrolliert, ob ich keine unerlaubten Sachen dabeihatte. Bücher, Handy, Notizen oder Taschenrechner waren nicht erlaubt. Danach durfte ich mich auf meinen Platz im Prüfungsraum setzen. Die Prüfung wurde auf einem Tablet geschrieben.
Welche Fragen kamen in der Sachkundeprüfung dran?
Die Fragen waren gemischt. Es ging viel um Gesetze, zum Beispiel Gewerberecht, Strafrecht, Datenschutz und die Bewachungsverordnung. Auch Fragen zu Verhalten im Sicherheitsdienst, Deeskalation und Unfallverhütung waren dabei. Manche Fragen waren leicht, andere schwer. Besonders auf Wörter wie „ausschließlich“ oder „unbedingt“ musste ich achten, weil sich dadurch die ganze Antwort ändern konnte.
Ich habe zuerst die Fragen beantwortet, die ich sicher wusste. Die schweren habe ich mir markiert und später nochmal angeschaut. So konnte ich meine Zeit gut einteilen. Am Ende hatte ich noch ein paar Minuten, um alles nochmal durchzugehen.
Insgesamt fand ich die Prüfung machbar, wenn man vorher gut gelernt hat. Besonders geholfen haben mir Übungsfragen und Lernvideos. Die Prüfung war aber trotzdem anstrengend, weil man pro Frage nicht viel Zeit hat und gut aufpassen muss.
Für mich war die schriftliche Prüfung ein wichtiger Schritt, um später zum mündlichen Teil zu dürfen.
Ivo, 33 Jahre
Prüfungsordnung Sachkundeprüfung §34a GewO – Beispiel: IHK Frankfurt am Main (Zusammenfassung)
Für die Prüfung sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig. Du kannst die Prüfung bei jeder IHK ablegen, die sie anbietet. Die IHK richtet dafür Prüfungsausschüsse ein, also Gruppen von Prüfern. Diese bestehen aus mindestens drei fachkundigen Personen, die für bis zu fünf Jahre berufen werden und ehrenamtlich arbeiten. Sie entscheiden gemeinsam über Bestehen oder Nichtbestehen. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet der Vorsitzende.
Die IHK legt Prüfungstermine, Ort, Ablauf und zulässige Hilfsmittel fest und veröffentlicht die Termine rechtzeitig. Du meldest dich in der von der IHK vorgegebenen Form an und bekommst rechtzeitig Infos, wann und wo die Prüfung stattfindet und wie sie abläuft. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Im mündlichen Teil dürfen bestimmte Beobachter (z. B. von Behörden oder der IHK) zuhören, sie dürfen aber nicht in die Prüfung eingreifen. Prüfer und Beteiligte müssen über alles, was in der Prüfung passiert, gegenüber Dritten schweigen.
Vor Beginn wirst du über Ablauf, Dauer, Punkteverteilung, Zulassung zur mündlichen Prüfung sowie über Folgen von Täuschung und Störungen informiert. Deine Identität wird kontrolliert. Du kannst Prüfer wegen Befangenheit ablehnen, z. B. wenn ein persönliches Verhältnis besteht. Über solche Anträge entscheidet der Prüfungsausschuss ohne den betroffenen Prüfer. Täuschung (unerlaubte Hilfsmittel, Abschreiben, Beihilfe dazu) führt in der Regel dazu, dass die Prüfung als nicht bestanden gilt. Wer die Prüfung massiv stört, kann ausgeschlossen werden. Vor einer Entscheidung über Täuschung oder Ausschluss musst du angehört werden.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil dauert 120 Minuten und wird auf Papier oder elektronisch mit Multiple-Choice-Fragen durchgeführt. Geprüft werden die in der Bewachungsverordnung festgelegten Sachgebiete (z. B. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafrecht, Umgang mit Menschen, Sicherheitstechnik). Zum mündlichen Teil (rund 15 Minuten, bis zu fünf Personen gleichzeitig) wirst du nur zugelassen, wenn du den schriftlichen Teil bestanden hast. Die schriftliche Prüfung darf außerdem nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Für Menschen mit Behinderung können Dauer, Hilfsmittel oder Unterstützung (z. B. Gebärdensprachdolmetscher) angepasst werden, wenn die Behinderung bei der Anmeldung nachgewiesen wird.
Im „spezifischen“ Teil der Sachkundeprüfung (wenn nur bestimmte Sachgebiete nach § 13c GewO nachzuholen sind) richtet sich die Dauer des schriftlichen Teils nach der Anzahl der zu prüfenden Themen. Der schriftliche und der mündliche Teil sind jeweils bestanden, wenn du mindestens 50% der erreichbaren Punkte erreichst. Die Prüfung insgesamt ist bestanden, wenn alle geforderten Teile bestanden sind. Der Prüfungsausschuss stellt das Ergebnis fest und teilt es dir mit; bei Nichtbestehen bekommst du einen schriftlichen Bescheid und kannst dich erneut anmelden. Bei Bestehen erhältst du eine Bescheinigung nach BewachV bzw. BewachVwV. Wenn du dich nach der Anmeldung vor Prüfungsbeginn schriftlich zurückziehst, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Trittst du nach Beginn zurück oder erscheinst du ohne wichtigen Grund nicht, gilt sie als nicht bestanden; ob ein wichtiger Grund (z. B. Krankheit mit Nachweis) vorliegt, entscheidet die IHK. Die Prüfung kannst du beliebig oft wiederholen. Über jede Prüfung wird ein Protokoll erstellt und von den Prüfern unterschrieben. Prüfungsarbeiten werden in der Regel ein Jahr, Protokolle zehn Jahre aufbewahrt, bei Rechtsmitteln verlängern sich die Fristen; eine elektronische Aufbewahrung ist möglich.
Jede Entscheidung der IHK (z. B. Nichtbestehen) muss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein, damit du weißt, wie du rechtlich dagegen vorgehen kannst. Die neue Prüfungsordnung der IHK Frankfurt am Main ist 2018 in Kraft getreten und hat die vorherige Ordnung von 2016 abgelöst; für bereits laufende Prüfungen gilt noch die alte Ordnung.
BewachV: Verordnung über das Bewachungsgewerbe – Sachkundeprüfung (Zusammenfassung)
Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung soll sicherstellen, dass Personen im Bewachungsgewerbe das nötige Wissen über Gesetze und Pflichten sowie deren praktische Anwendung haben, um ihre Aufgaben eigenverantwortlich ausführen zu können. Die Prüfung umfasst alle wichtigen Fachgebiete, die in §7 der Bewachungsverordnung genannt sind.
Du kannst die Sachkundeprüfung bei jeder Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen, die diese Prüfung anbietet. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Im mündlichen Teil können bis zu fünf Personen gleichzeitig geprüft werden, und dieser dauert etwa 15 Minuten pro Person. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie auf dem Umgang mit Menschen in Gefahrensituationen.
Die Sachkundeprüfung ist nicht öffentlich, es dürfen aber bestimmte Aufsichts- und Kontrollpersonen anwesend sein. Falls du die Prüfung nicht bestehst, darfst du sie wiederholen. Wenn du bestanden hast, erhältst du eine offizielle Bescheinigung von der IHK.
Manche Personen brauchen die Sachkundeprüfung nicht, zum Beispiel, wenn sie bereits bestimmte andere Qualifikationen oder Ausbildungen abgeschlossen haben. Das gilt unter anderem für geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte, Werkschutzmeister oder Polizisten.
Dienstanweisung
Der Arbeitgeber muss für den Wachdienst eine schriftliche Dienstanweisung erstellen. In dieser Dienstanweisung steht, dass Wachpersonen nicht die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten oder anderen Behördenmitarbeitern haben. Außerdem darf eine Wachperson während des Dienstes nur mit Zustimmung des Arbeitgebers Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen. Wenn eine Waffe verwendet wird, muss das sofort der zuständigen Polizeidienststelle und dem Arbeitgeber gemeldet werden.
Vor Beginn der Bewachungstätigkeit muss der Arbeitgeber jeder Wachperson eine Kopie der Dienstanweisung geben, deren Erhalt sie gegen Empfangsquittung bestätigen muss. Zudem muss der Arbeitgeber alle Beschäftigten schriftlich verpflichten, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die sie während ihrer Arbeit erfahren, auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen vertraulich zu behandeln.
Ausweis und Kennzeichnung
Vor der ersten Bewachungstätigkeit bekommt jede Wachperson von ihrem Arbeitgeber einen Ausweis ausgestellt. Dieser Ausweis enthält den Namen der Person, die Adresse des Unternehmens, Unterschriften und die Bewacherregisteridentifikationsnummern von Wachperson und Unternehmen. Der Ausweis muss sich klar von amtlichen Ausweisen unterscheiden und ist während des Dienstes stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Jede Wachperson, die bestimmte Bewachungstätigkeiten ausübt, muss während der Arbeit ein sichtbares Schild mit ihrem Namen oder ihrer Kennnummer und dem Namen des Unternehmens tragen. Dieses Schild übergibt der Arbeitgeber vor Dienstbeginn. Wenn Dienstkleidung vorgeschrieben ist, muss sie sich deutlich von Uniformen der Polizei oder anderer Behörden unterscheiden. Beim Betreten von befriedetem Besitz ist Dienstkleidung Pflicht.
Behandlung der Waffen
Der Gewerbetreibende ist außerdem verantwortlich für die sichere Aufbewahrung und Rückgabe von Waffen und Munition. Wenn während des Dienstes eine Waffe eingesetzt wird, muss dies unverzüglich der zuständigen Behörde und der Polizei gemeldet werden.
BewachV: Verordnung über das Bewachungsgewerbe – Unterrichtung (Zusammenfassung)
Die Unterrichtung nach der Bewachungsverordnung (BewachV) macht Wachpersonen fit für eigenverantwortliche Bewachungsaufgaben. Sie vermittelt Rechte, Pflichten, Befugnisse und deren praktische Anwendung, damit du legal und sicher arbeiten kannst.
Die Unterrichtung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt. Voraussetzung sind deutsche Sprachkenntnisse auf B1-Niveau. Sie dauert mindestens 40 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, mit maximal 20 Teilnehmern pro Gruppe.
Die IHK stellt dir eine Bescheinigung aus, wenn du an der Unterrichtung teilgenommen hast und anhand mündlicher und schriftlicher Fragen dein Verständnis der verschiedenen Sachgebiete nachweisen konntest.
Die 7 Pflichtthemen umfassen:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (inkl. Gewerberecht)
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Recht
- Straf und Verfahrensrecht / Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Umgang mit Menschen (Gefahrenverhalten, Deeskalation, interkulturelle Kompetenz, Diversität)
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Befreiungen gelten bei:
- Abschlüssen als Werkschutzfachkraft, Schutzfachkraft, Meister etc.
- Ausbildung bei der Polizei (mittlerer Dienst), beim Zoll, oder zum Feldjäger
- Rechtsstudium plus IHK-Unterrichtung (Themen 5–7)
- bestandener Sachkundeprüfung
Sachkundeprüfung §34a: Welche Fragen kommen vor?
Die Sachkundeprüfung §34a ist in neun Themengebiete unterteilt: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutz, bürgerliches Recht, Straf- und Verfahrensrecht, Umgang mit Menschen, Umgang mit Verteidigungswaffen, Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitstechnik. Auf all diesen Feldern musst du deine Kompetenz beweisen – und zwar in einer schriftlichen Prüfung, die zwei Stunden dauert, sowie einer mündlichen Prüfung von rund 15 Minuten.
Im schriftlichen Teil der Sachkundeprüfung §34a gibt es jetzt ein neues Bewertungssystem: Bei Multiple-Choice-Fragen mit zwei richtigen Antworten erhältst du nun auch einen Punkt, wenn du nur eine richtige Antwort ankreuzt. An der Angabe „Mögliche Punktzahl“ erkennst du jeweils, ob es sich stattdessen um eine Single-Choice-Aufgabe (mit genau einer korrekten Antwort) handelt – hier gibt es maximal einen Punkt. Tipp: Im Bereich „Umgang mit Menschen“ gibt es zu jeder Frage nur eine richtige Antwort. Hier musst du in der Prüfung nicht auf die Punkte achten.
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
In der Sachkundeprüfung zeigst du, dass du die Rechte kennst, über die du als Sicherheitsmitarbeiter verfügst. Du musst natürlich auch wissen, wo deine Zuständigkeit endet, und wann Polizei oder Ordnungsbehörden gefragt sind.
Typische Themen:
- Rechte privater Sicherheitsdienste im öffentlichen Raum
- Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Ordnungsbehörden
- Grundrechte
Gewerberecht
Wer darf überhaupt im Bewachungsgewerbe arbeiten? Wie meldet man ein Gewerbe an? Welche Pflichten gehen damit einher? Fragen wie diese erwarten dich im zweiten Abschnitt der Sachkundeprüfung §34a.
Typische Themen:
- Rechtliche Voraussetzungen eines Bewachungsgewerbes
- Pflichten nach GewO und Bewachungsverordnung
- Erlaubnis- und Anzeigepflichten
Datenschutzrecht
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt, wie persönliche Daten von Kunden und Dritten geschützt werden müssen und was bei der Datenverarbeitung erlaubt oder verboten ist. Die Sachkundeprüfung enthält auch zu diesem Thema einige Fragen.
Typische Themen:
- Schutz personenbezogener Daten
- Grundsätze der Datenverarbeitung nach DSGVO
- Rechte betroffener Personen (z. B. Auskunft, Löschung) erläutern
Bürgerliches Recht
In diesem Abschnitt der Sachkundeprüfung wird dein Wissen in Sachen zivilrechtliche Vorschriften getestet. Du musst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nicht auswendig kennen – aber gründliche Vorbereitung ist ein Muss, um hier zu punkten.
Typische Themen:
- Besitz, Eigentum, Hausrecht
- Voraussetzungen und Grenzen der Notwehr
- Selbsthilferechte
Straf- und Verfahrensrecht
Damit du als Sicherheitsmitarbeiter einen guten Job machst, solltest du die wichtigsten strafrechtlichen Regelungen im Schlaf beherrschen. Deshalb gilt auch für diesen Teil der Sachkundeprüfung §34a: Vorbereitung ist das A und O.
Typische Themen:
- Straftatbestände erkennen und benennen
- Vorläufige Festnahme rechtmäßig durchführen
- Notwehr und Notstände
Umgang mit Menschen
Wie tritt man professionell auf? Wie geht man angemessen mit aufgebrachten Personen um? Im neuen Bewertungssystem gibt es auf diese Fragen jeweils nur eine richtige Antwort, denn dieser Abschnitt besteht ausschließlich aus Single-Choice-Aufgaben.
Typische Themen:
- Deeskalationsstrategien
- Kommunikation mit aggressiven Personen
- Menschliches Verhalten in Stress- und Gefahrensituationen
Umgang mit Verteidigungswaffen
Wer beruflich mit Waffen zu tun hat, sollte sowohl deren korrekte Handhabung als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Es gehört zu den Zielen der Sachkundeprüfung, einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen sicherzustellen.
Typische Themen:
- Gesetzliche Grundlagen
- Sicherheitsvorschriften
- Waffenschein & Waffenbesitzkarte
Unfallverhütungsvorschriften
In diesem Bereich geht es um Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren. Dabei spielen sowohl allgemeine Vorschriften als auch branchenspezifische Anforderungen an die Sicherheit eine Rolle.
Typische Themen:
- Flucht- und Rettungswege
- Übergabe von Waffen
- Dienstanweisungen
Sicherheitstechnik
Weißt du, was Zwangsläufigkeit in Bezug auf eine Einbruchmeldeanlage bedeutet? Spätestens in der Sachkundeprüfung solltest du hierüber Bescheid wissen, denn auch in puncto Sicherheitstechnik wird dein Know-how gründlich gecheckt.
Typische Themen:
- Videoüberwachungssysteme
- Zutrittskontrollsysteme
- Alarmanlagen und ihre Komponenten
Sachkundeprüfung §34a üben: eTrainer-Onlinetest (15 Minuten)
Starte möglichst früh mit der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO: Wer sich rechtzeitig mit den Inhalten auseinandersetzt, geht sicherer und entspannter in die Prüfung. Wie viel Zeit du brauchst, hängt auch davon ab, ob du bereits Vorkenntnisse hast. Aber auch „alte Hasen“ sollten sich Zeit nehmen, um das neue Bewertungssystem kennenzulernen. Das geht am besten mit dem eTrainer: Der Online-Testtrainer hält viele Übungsaufgaben für dich bereit, die sich an den aktuellen Prüfungsfragen orientieren. Damit bist du optimal gerüstet, um die Sachkundeprüfung unter den neuen Bedingungen zu meistern.
Auch bei der Anmeldung zur Prüfung solltest du nicht zu lange warten – am besten meldest du dich zwei bis drei Monate vorher bei deiner Industrie- und Handelskammer (IHK) an. Dort erhältst du alle wichtigen Informationen: Anmeldeformulare, Fristen sowie Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen. Viele IHKs bieten inzwischen die Möglichkeit zur Online-Anmeldung an. Achte bei der Wahl des Prüfungstermins aber auch darauf, dass er zu deinem bis dahin zu erwartenden Lernfortschritt passt.
Häufig gestellte Fragen zur Sachkundeprüfung §34a GewO
Wer muss die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ablegen?
Die Sachkundeprüfung müssen alle Personen ablegen, die gewerbsmäßig Fremdeigentum oder Leben schützen wollen. Dazu gehören zum Beispiel Sicherheitskräfte, die Kontrollgänge im öffentlichen Raum durchführen, Ladendiebe beobachten, bei Diskotheken am Einlass kontrollieren oder bei Großveranstaltungen und Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion tätig sind.
Auch Selbständige im Bewachungsgewerbe und Führungskräfte wie Geschäftsführer und Betriebsleiter müssen die Prüfung bestehen. Die Prüfung ist also Pflicht, wenn man diese verantwortungsvollen Aufgaben sicher und rechtlich korrekt ausüben möchte.
Was wird in der Sachkundeprüfung §34a GewO geprüft?
Die Prüfung testet verschiedene Bereiche, die im Sicherheitsdienst wichtig sind. Dazu zählen rechtliche Grundlagen wie das Recht der öffentlichen Sicherheit, Gewerberecht, Datenschutz und Bürgerliches Gesetzbuch. Außerdem gehören Strafrecht und der sichere Umgang mit Waffen zum Prüfungsstoff.
Die Themen Unfallverhütung und Sicherheitstechnik werden ebenfalls geprüft, sowie der Umgang mit Menschen, insbesondere wie man in Gefahrensituationen richtig reagiert und Konflikte deeskaliert. Auch interkulturelle Kompetenz und die Sensibilität gegenüber gesellschaftlicher Vielfalt sind Teil der Prüfung.
Wann findet die Sachkundeprüfung statt?
Die Prüfungstermine für die Sachkundeprüfung §34a GewO werden von jeder zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) individuell festgelegt und frühzeitig auf deren Websites veröffentlicht. Typischerweise gibt es mehrere Termine pro Jahr (4–8), oft zweimal pro Halbjahr, vormittags unter der Woche.
Wo kann ich mich zur Sachkundeprüfung anmelden?
Die Anmeldung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), die die Prüfung anbietet. Viele IHKs bieten eine Online-Anmeldung über ihre Website an. Alternativ kann man die Anmeldung auch per Formular oder persönlich vornehmen.
Grundsätzlich kann die Sachkundeprüfung bei jeder IHK abgelegt werden, die den Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe durchführt, unabhängig vom Wohnort. Wichtig ist, die Anmeldefristen einzuhalten und alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen.
Wie läuft die schriftliche Sachkundeprüfung ab?
Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel 120 Minuten. Du bekommst 82 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren, bei denen du die richtigen Antworten aus mehreren Optionen auswählen musst. Taschenrechner oder andere Hilfsmittel sind nicht erlaubt. Du musst mindestens 50 Prozent der Punkte erreichen, um zu bestehen und für die mündliche Prüfung zugelassen zu werden. Die schriftliche Sachkundeprüfung kann auf Papier oder digital stattfinden, je nach IHK.
Warum ist die Sachkundeprüfung für Wach- und Sicherheitsdienste wichtig?
Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO ist unverzichtbar, weil sie sicherstellt, dass du die nötigen Kenntnisse hast, um verantwortungsvoll und rechtssicher zu arbeiten. Sie schützt nicht nur fremdes Eigentum und Leben, sondern verhindert auch rechtliche Probleme durch falsches Handeln in Konfliktsituationen.
Mit dem Sachkundenachweis kannst du dich von unqualifiziertem Personal abheben, mehr Jobs bekommen und in anspruchsvollen Bereichen wie Objektschutz oder Veranstaltungssicherheit einsteigen. Arbeitgeber fordern ihn oft zwingend, da er Professionalität und Kompetenz im Umgang mit Recht, Deeskalation und Sicherheitstechnik beweist – ein echter Karriere-Booster im Sicherheitsbereich.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Sachkundeprüfung §34a erfüllen?
Für die Sachkundeprüfung kann sich jeder anmelden, der volljährig ist und ein sauberes Führungszeugnis vorlegt. Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung und musst eine Anmeldegebühr zahlen.
Ein Vorbereitungskurs ist nicht Pflicht, wird aber empfohlen, um die Prüfung zu bestehen. Bei Behinderungen kannst du besondere Anpassungen beantragen, z. B. mehr Bearbeitungszeit oder die Erlaubnis bestimmter Hilfsmittel. Wichtig: Wer schon eine vergleichbare Qualifikation wie Fachkraft für Schutz und Sicherheit hat, ist befreit und muss die Sachkundeprüfung nicht ablegen.
Wie kann ich mich am besten auf die Sachkundeprüfung §34a vorbereiten?
Die beste Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ist ein Mix aus Selbstlernen und Kursen. Lerne Pflichtthemen wie Gewerberecht, Strafrecht, Datenschutz und Deeskalationstechniken mit Büchern oder Online-Materialien. Dafür empfehlen wir den eTrainer Sachkundeprüfung §34a. Übe täglich mit Multiple-Choice-Tests und Prüfungssimulationen, damit du auf die reale Prüfungssituation vorbereitet bist.
Besuche einen IHK-anerkannten Vorbereitungskurs (oft 40-80 Stunden). Lerngruppen oder der eTrainer Sachkundeprüfung §34a helfen dir beim Vertiefen schwacher Bereiche. Starte 2-3 Monate im Voraus, wiederhole regelmäßig und simuliere den Prüfungsablauf – so nimmst du locker die 50 %-Hürde.
Welche Themenbereiche umfasst die Sachkundeprüfung §34a?
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung/li>
- Gewerberecht
- Datenschutz
- Bürgerliches Recht
- Straf- und Verfahrensrecht
- Umgang mit Menschen
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Grundlagend der Sicherheitstechnik
Was passiert, wenn ich die Sachkundeprüfung nicht bestehe?
Keine Panik: du kannst die Sachkundeprüfung §34a beliebig oft wiederholen, ohne Wartezeit. Bei Nichtbestehen des schriftlichen Teils (unter 50 %) musst du ihn neu machen. Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung hast du zwei Jahre ab Bestehen des schriftlichen. Die IHK schickt dir einen Bescheid mit Rechtsbelehrung und Wiederholungsinfos.
Viele fallen beim ersten Mal wegen des Zeitdrucks oder kniffliger Rechtsfragen durch, aber mit gezielter Nachbereitung klappt es meist beim zweiten Versuch. Wichtig: Bei Täuschung (z. B. Abschreiben) gilt die Prüfung als nicht bestanden, und du kannst gesperrt werden.
Wer organisiert die Sachkundeprüfung und wer entscheidet über das Ergebnis?
Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) organisiert. Jede IHK, die die Prüfung anbietet, richtet spezielle Prüfungsausschüsse ein – das sind Gruppen aus mindestens drei ehrenamtlichen Experten, die für bis zu fünf Jahre berufen werden. Diese Ausschüsse bestehen aus sachkundigen Personen aus der Branche, die über dein Bestehen oder Nichtbestehen abstimmen. Bei Gleichstand entscheidet der Vorsitzende.
Die IHK kümmert sich um Termine, Anmeldung, Aufsicht und Bescheinigung, damit alles fair und rechtlich einwandfrei läuft. So ist sichergestellt, dass dein Sachkundenachweis bundesweit anerkannt ist.
Wie lange dauert die mündliche Sachkundeprüfung?
Der mündliche Teil der Sachkundeprüfung dauert pro Person etwa 15 Minuten und findet meist in Gruppen mit bis zu fünf Kandidaten statt. Du wirst vor einen Prüfungsausschuss gebeten, der dich befragt, oft anhand von Fallbeispielen aus dem Sicherheitsalltag. Bleib ruhig, antworte klar und begründe deine Aussagen – das ist der Schlüssel zum Erfolg. Nach der Prüfung erfährst du direkt das Ergebnis.
eTrainer: Der Online-Testtrainer für die Sachkundeprüfung §34a
Bereit für die Sachkundeprüfung §34a? Na klar – mit dem eTrainer! Das Online-Testtraining mit zahlreichen Übungsaufgaben, leicht verständlichen Lösungserklärungen und vielen nützlichen Funktionen macht dich fit für die Prüfung. eTrainer – einfach online üben.
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