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Sachkundeprüfung §34a GewO:
Fragen, Vorbereitung, Prüfung online üben

Erfahrungsbericht: Schriftliche Sachkundeprüfung §34a GewO

Ich habe die schriftliche Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei der IHK gemacht. Die Prüfung hat 120 Minuten gedauert und es kamen 82 Multiple-Choice-Fragen dran. Um zu bestehen, musste ich mindestens die Hälfte richtig haben.

Sachkundeprüfung §34a GewO: Fragen und Ablauf

Der Prüfungstag lief ruhig und ordentlich ab. Beim Eingang musste ich zuerst meinen Ausweis zeigen. Es wurde ganz genau kontrolliert, ob ich keine unerlaubten Sachen dabeihatte. Bücher, Handy, Notizen oder Taschenrechner waren nicht erlaubt. Danach durfte ich mich auf meinen Platz im Prüfungsraum setzen. Die Prüfung wurde auf einem Tablet geschrieben.

Welche Fragen kamen in der Sachkundeprüfung dran?

Die Fragen waren gemischt. Es ging viel um Gesetze, zum Beispiel Gewerberecht, Strafrecht, Datenschutz und die Bewachungsverordnung. Auch Fragen zu Verhalten im Sicherheitsdienst, Deeskalation und Unfallverhütung waren dabei. Manche Fragen waren leicht, andere schwer. Besonders auf Wörter wie „ausschließlich“ oder „unbedingt“ musste ich achten, weil sich dadurch die ganze Antwort ändern konnte.

Ich habe zuerst die Fragen beantwortet, die ich sicher wusste. Die schweren habe ich mir markiert und später nochmal angeschaut. So konnte ich meine Zeit gut einteilen. Am Ende hatte ich noch ein paar Minuten, um alles nochmal durchzugehen.

Insgesamt fand ich die Prüfung machbar, wenn man vorher gut gelernt hat. Besonders geholfen haben mir Übungsfragen und Lernvideos. Die Prüfung war aber trotzdem anstrengend, weil man pro Frage nicht viel Zeit hat und gut aufpassen muss.

Für mich war die schriftliche Prüfung ein wichtiger Schritt, um später zum mündlichen Teil zu dürfen.

Ivo, 33 Jahre

Prüfungsordnung Sachkundeprüfung §34a GewO – Beispiel: IHK Frankfurt am Main (Zusammenfassung)

Die vollständige Gewerbeordnung kannst du hier als PDF herunterladen.

Für die Prüfung sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig. Du kannst die Prüfung bei jeder IHK ablegen, die sie anbietet. Die IHK richtet dafür Prüfungsausschüsse ein, also Gruppen von Prüfern. Diese bestehen aus mindestens drei fachkundigen Personen, die für bis zu fünf Jahre berufen werden und ehrenamtlich arbeiten. Sie entscheiden gemeinsam über Bestehen oder Nichtbestehen. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet der Vorsitzende.

Die IHK legt Prüfungstermine, Ort, Ablauf und zulässige Hilfsmittel fest und veröffentlicht die Termine rechtzeitig. Du meldest dich in der von der IHK vorgegebenen Form an und bekommst rechtzeitig Infos, wann und wo die Prüfung stattfindet und wie sie abläuft. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Im mündlichen Teil dürfen bestimmte Beobachter (z. B. von Behörden oder der IHK) zuhören, sie dürfen aber nicht in die Prüfung eingreifen. Prüfer und Beteiligte müssen über alles, was in der Prüfung passiert, gegenüber Dritten schweigen.

Vor Beginn wirst du über Ablauf, Dauer, Punkteverteilung, Zulassung zur mündlichen Prüfung sowie über Folgen von Täuschung und Störungen informiert. Deine Identität wird kontrolliert. Du kannst Prüfer wegen Befangenheit ablehnen, z. B. wenn ein persönliches Verhältnis besteht. Über solche Anträge entscheidet der Prüfungsausschuss ohne den betroffenen Prüfer. Täuschung (unerlaubte Hilfsmittel, Abschreiben, Beihilfe dazu) führt in der Regel dazu, dass die Prüfung als nicht bestanden gilt. Wer die Prüfung massiv stört, kann ausgeschlossen werden. Vor einer Entscheidung über Täuschung oder Ausschluss musst du angehört werden.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil dauert 120 Minuten und wird auf Papier oder elektronisch mit Multiple-Choice-Fragen durchgeführt. Geprüft werden die in der Bewachungsverordnung festgelegten Sachgebiete (z. B. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafrecht, Umgang mit Menschen, Sicherheitstechnik). Zum mündlichen Teil (rund 15 Minuten, bis zu fünf Personen gleichzeitig) wirst du nur zugelassen, wenn du den schriftlichen Teil bestanden hast. Die schriftliche Prüfung darf außerdem nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Für Menschen mit Behinderung können Dauer, Hilfsmittel oder Unterstützung (z. B. Gebärdensprachdolmetscher) angepasst werden, wenn die Behinderung bei der Anmeldung nachgewiesen wird.

Im „spezifischen“ Teil der Sachkundeprüfung (wenn nur bestimmte Sachgebiete nach § 13c GewO nachzuholen sind) richtet sich die Dauer des schriftlichen Teils nach der Anzahl der zu prüfenden Themen. Der schriftliche und der mündliche Teil sind jeweils bestanden, wenn du mindestens 50% der erreichbaren Punkte erreichst. Die Prüfung insgesamt ist bestanden, wenn alle geforderten Teile bestanden sind. Der Prüfungsausschuss stellt das Ergebnis fest und teilt es dir mit; bei Nichtbestehen bekommst du einen schriftlichen Bescheid und kannst dich erneut anmelden. Bei Bestehen erhältst du eine Bescheinigung nach BewachV bzw. BewachVwV. Wenn du dich nach der Anmeldung vor Prüfungsbeginn schriftlich zurückziehst, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Trittst du nach Beginn zurück oder erscheinst du ohne wichtigen Grund nicht, gilt sie als nicht bestanden; ob ein wichtiger Grund (z. B. Krankheit mit Nachweis) vorliegt, entscheidet die IHK. Die Prüfung kannst du beliebig oft wiederholen. Über jede Prüfung wird ein Protokoll erstellt und von den Prüfern unterschrieben. Prüfungsarbeiten werden in der Regel ein Jahr, Protokolle zehn Jahre aufbewahrt, bei Rechtsmitteln verlängern sich die Fristen; eine elektronische Aufbewahrung ist möglich.

Jede Entscheidung der IHK (z. B. Nichtbestehen) muss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein, damit du weißt, wie du rechtlich dagegen vorgehen kannst. Die neue Prüfungsordnung der IHK Frankfurt am Main ist 2018 in Kraft getreten und hat die vorherige Ordnung von 2016 abgelöst; für bereits laufende Prüfungen gilt noch die alte Ordnung.

BewachV: Verordnung über das Bewachungsgewerbe – Sachkundeprüfung (Zusammenfassung)

Die vollständige Verordnung über das Bewachungsgewerbe kannst du hier als PDF herunterladen.

Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung soll sicherstellen, dass Personen im Bewachungsgewerbe das nötige Wissen über Gesetze und Pflichten sowie deren praktische Anwendung haben, um ihre Aufgaben eigenverantwortlich ausführen zu können. Die Prüfung umfasst alle wichtigen Fachgebiete, die in §7 der Bewachungsverordnung genannt sind.

Du kannst die Sachkundeprüfung bei jeder Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen, die diese Prüfung anbietet. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Im mündlichen Teil können bis zu fünf Personen gleichzeitig geprüft werden, und dieser dauert etwa 15 Minuten pro Person. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie auf dem Umgang mit Menschen in Gefahrensituationen.

Die Sachkundeprüfung ist nicht öffentlich, es dürfen aber bestimmte Aufsichts- und Kontrollpersonen anwesend sein. Falls du die Prüfung nicht bestehst, darfst du sie wiederholen. Wenn du bestanden hast, erhältst du eine offizielle Bescheinigung von der IHK.

Manche Personen brauchen die Sachkundeprüfung nicht, zum Beispiel, wenn sie bereits bestimmte andere Qualifikationen oder Ausbildungen abgeschlossen haben. Das gilt unter anderem für geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte, Werkschutzmeister oder Polizisten.

Dienstanweisung

Der Arbeitgeber muss für den Wachdienst eine schriftliche Dienstanweisung erstellen. In dieser Dienstanweisung steht, dass Wachpersonen nicht die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten oder anderen Behördenmitarbeitern haben. Außerdem darf eine Wachperson während des Dienstes nur mit Zustimmung des Arbeitgebers Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen. Wenn eine Waffe verwendet wird, muss das sofort der zuständigen Polizeidienststelle und dem Arbeitgeber gemeldet werden.

Vor Beginn der Bewachungstätigkeit muss der Arbeitgeber jeder Wachperson eine Kopie der Dienstanweisung geben, deren Erhalt sie gegen Empfangsquittung bestätigen muss. Zudem muss der Arbeitgeber alle Beschäftigten schriftlich verpflichten, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die sie während ihrer Arbeit erfahren, auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen vertraulich zu behandeln.

Ausweis und Kennzeichnung

Vor der ersten Bewachungstätigkeit bekommt jede Wachperson von ihrem Arbeitgeber einen Ausweis ausgestellt. Dieser Ausweis enthält den Namen der Person, die Adresse des Unternehmens, Unterschriften und die Bewacherregisteridentifikationsnummern von Wachperson und Unternehmen. Der Ausweis muss sich klar von amtlichen Ausweisen unterscheiden und ist während des Dienstes stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Jede Wachperson, die bestimmte Bewachungstätigkeiten ausübt, muss während der Arbeit ein sichtbares Schild mit ihrem Namen oder ihrer Kennnummer und dem Namen des Unternehmens tragen. Dieses Schild übergibt der Arbeitgeber vor Dienstbeginn. Wenn Dienstkleidung vorgeschrieben ist, muss sie sich deutlich von Uniformen der Polizei oder anderer Behörden unterscheiden. Beim Betreten von befriedetem Besitz ist Dienstkleidung Pflicht.

Behandlung der Waffen

Der Gewerbetreibende ist außerdem verantwortlich für die sichere Aufbewahrung und Rückgabe von Waffen und Munition. Wenn während des Dienstes eine Waffe eingesetzt wird, muss dies unverzüglich der zuständigen Behörde und der Polizei gemeldet werden.

BewachV: Verordnung über das Bewachungsgewerbe – Unterrichtung (Zusammenfassung)

Die vollständige Verordnung über das Bewachungsgewerbe kannst du hier als PDF herunterladen.

Die Unterrichtung nach der Bewachungsverordnung (BewachV) macht Wachpersonen fit für eigenverantwortliche Bewachungsaufgaben. Sie vermittelt Rechte, Pflichten, Befugnisse und deren praktische Anwendung, damit du legal und sicher arbeiten kannst.

Die Unterrichtung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt. Voraussetzung sind deutsche Sprachkenntnisse auf B1-Niveau. Sie dauert mindestens 40 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, mit maximal 20 Teilnehmern pro Gruppe.

Die IHK stellt dir eine Bescheinigung aus, wenn du an der Unterrichtung teilgenommen hast und anhand mündlicher und schriftlicher Fragen dein Verständnis der verschiedenen Sachgebiete nachweisen konntest.

Die 7 Pflichtthemen umfassen:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (inkl. Gewerberecht)
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Straf und Verfahrensrecht / Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Umgang mit Menschen (Gefahrenverhalten, Deeskalation, interkulturelle Kompetenz, Diversität)
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Befreiungen gelten bei:

  • Abschlüssen als Werkschutzfachkraft, Schutzfachkraft, Meister etc.
  • Ausbildung bei der Polizei (mittlerer Dienst), beim Zoll, oder zum Feldjäger
  • Rechtsstudium plus IHK-Unterrichtung (Themen 5–7)
  • bestandener Sachkundeprüfung
Sachkundeprüfung §34a: Welche Fragen kommen vor?

Sachkundeprüfung §34a: Welche Fragen kommen vor?


Die Sachkundeprüfung §34a ist in neun Themengebiete unterteilt: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutz, bürgerliches Recht, Straf- und Verfahrensrecht, Umgang mit Menschen, Umgang mit Verteidigungswaffen, Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitstechnik. Auf all diesen Feldern musst du deine Kompetenz beweisen – und zwar in einer schriftlichen Prüfung, die zwei Stunden dauert, sowie einer mündlichen Prüfung von rund 15 Minuten.

Im schriftlichen Teil der Sachkundeprüfung §34a gibt es jetzt ein neues Bewertungssystem: Bei Multiple-Choice-Fragen mit zwei richtigen Antworten erhältst du nun auch einen Punkt, wenn du nur eine richtige Antwort ankreuzt. An der Angabe „Mögliche Punktzahl“ erkennst du jeweils, ob es sich stattdessen um eine Single-Choice-Aufgabe (mit genau einer korrekten Antwort) handelt – hier gibt es maximal einen Punkt. Tipp: Im Bereich „Umgang mit Menschen“ gibt es zu jeder Frage nur eine richtige Antwort. Hier musst du in der Prüfung nicht auf die Punkte achten.

Beispielaufgabe

Wer ist gemäß der Bewachungsverordnung für die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition verantwortlich?

Mögliche Punktzahl: 1

  1. der Sicherheitsmitarbeiter als Waffenträger selbst
  2. der Einsatzleiter
  3. der Gewerbetreibende

Erklärung

Richtig ist c)

Die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition liegt beim Besitzer. Bei Bewachungsunternehmen ist das der Gewerbetreibende, also der Firmeninhaber. Er muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die sichere Aufbewahrung (Waffenschrank, Meldeprotokolle) zu gewährleisten.

Anforderungen

Du verstehst, wie das Rechtssystem in Deutschland aufgebaut ist. Das Rechtssystem ist in öffentliches Recht und Privatrecht unterteilt.

Du überblickst die wichtigsten Grundrechte aus dem Grundgesetz (GG): Art. 1 (Menschenwürde), Art. 2 (freie Entfaltung), Art. 3 (Gleichheit), Art. 5 (Meinungsäußerung), Art. 10 (Brief-/Fernmeldegeheimnis), Art. 12 (Berufsfreiheit), Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung), Art. 14 (Eigentum), Art. 19 (Schutz vor Willkür) und Art. 104 (Festnahme).

Du kennst die Rechte und Befugnisse, die dir bei deiner Arbeit im Bewachungsgewerbe zustehen, zum Beispiel Notwehr, Notstand oder Selbsthilfe. Du weißt auch, welche Rechte vertraglich oder gesetzlich übertragen werden können.

Du verstehst, wie das Gewaltmonopol der Polizei funktioniert und wie sich die Aufgaben der Polizei und Ordnungsbehörden von denen privater Sicherheitsdienste unterscheiden. Außerdem weißt du, wie die Zusammenarbeit von Behörden und privaten Sicherheitsunternehmen funktioniert.

Dieses Wissen hilft dir, deine Aufgaben und Befugnisse als Sicherheitskraft richtig einzuschätzen und rechtlich korrekt zu handeln. Im mündlichen Teil der Prüfung liegt ein besonderer Schwerpunkt auf diesem Thema.

Gewerberecht

Wer darf überhaupt im Bewachungsgewerbe arbeiten? Wie meldet man ein Gewerbe an? Welche Pflichten gehen damit einher? Fragen wie diese erwarten dich im zweiten Abschnitt der Sachkundeprüfung §34a.


Typische Themen:

  • Rechtliche Voraussetzungen eines Bewachungsgewerbes
  • Pflichten nach GewO und Bewachungsverordnung
  • Erlaubnis- und Anzeigepflichten

Beispielaufgabe

Müssen private Sicherheitsdienste gesetzliche Zuständigkeiten staatlicher Einrichtungen beachten?

Mögliche Punktzahl: 1

  1. Es sind die gesetzlichen Zuständigkeiten der Polizei- und anderer Sicherheits-, Ordnungs- bzw. Polizeibehörden zu beachten.
  2. Es brauchen keine gesetzlichen Zuständigkeiten beachtet werden, da private Sicherheitsdienste die öffentliche Ordnung und Sicherheit unterstützen.
  3. Gesetzliche Zuständigkeiten können im Bedarfsfall in Regionen mit besonderen Gefährdungslagen zwischen den Behörden und den Sicherheitsdiensten abgestimmt werden.

Erklärung

Richtig ist a)

Private Sicherheitsdienste müssen immer die gesetzlichen Zuständigkeiten staatlicher Einrichtungen beachten. Als Sicherheitsmitarbeiter besitzt man keinerlei „besondere“ Rechte, sondern hat die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger.

Die Sicherheitsdienste unterstützen die die Ordnungsbehörden, sind diesen gegenüber aber zu jeder Zeit weisungsgebunden. Gesetzliche Zuständigkeiten können auch nicht einfach übertragen werden.

Anforderungen

Du kennst die Rechte und Pflichten von Bewachungsunternehmern nach den §§ 11b, 14, 29 und 34a der Gewerbeordnung sowie nach der Bewachungsverordnung. Du weißt, dass die gewerbliche Bewachung eine behördliche Erlaubnis erfordert. Du verstehst, dass es einen Unterschied zwischen der Sachkundeprüfung und der Unterrichtung gibt. Du kennst wichtige Fachbegriffe wie Gewerbe, Bewachungstätigkeit, Selbstständigkeit sowie Anzeige- und Erlaubnispflicht.

Du weißt, wer als Gewerbetreibender oder gesetzlicher Vertreter eine Erlaubnis braucht, und welche Anforderungen an die Leitung eines Betriebs oder einer Zweigniederlassung gestellt werden. Du kennst die Regelungen zum Einsatz von Praktikanten und Auszubildenden. Du weißt, dass die zuständigen Behörden Personen die Beschäftigung untersagen können, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen.

Du kennst die Anforderungen in Sachen Haftpflichtversicherung, die Anzeige- und Meldepflichten für Beschäftigte sowie die Regelungen zu Dienstkleidung, Dienstanweisung, Ausweis und Namensschild. Du weißt, wie mit Waffen umzugehen ist und wann der Gebrauch zu melden ist. Die Pflichten bezüglich Buchführung und Aufbewahrung von Unterlagen sind dir ebenfalls bekannt. Du weißt über mögliche Ordnungswidrigkeiten und deren Folgen Bescheid.

Beispielaufgabe

Im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können vom Arbeitgeber personenbezogene Daten gespeichert werden.

Welche Daten dürfen in diesem Zusammenhang gespeichert werden?

Mögliche Punktzahl: 2

  1. Name, Vorname, Geburtsdatum
  2. Anschrift des Arbeitnehmers
  3. Hobbys
  4. Neigungen

Erklärung

Richtig ist a) und b)

Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) dürfen Daten nur gespeichert werden, wenn sie freiwillig gegeben werden oder die Speicherung einen bestimmten Zweck erfüllt. Diese sogenannte Zweckbindung soll sicherstellen, dass Daten nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind (Zweckidentität).

Der Arbeitgeber darf also nur Daten speichern, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses notwendig sind. Hobbys und Neigungen des Arbeitnehmers gehören nicht dazu.

Anforderungen

Du weißt, welche besonderen Arten personenbezogener Daten es gibt, und wie diese Daten gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den Datenschutzgesetzen der Länder transparent und sicher verarbeitet werden.

Wichtige Grundsätze bei der Datenverarbeitung sind: Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit der Daten. Außerdem sind technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten vorgeschrieben.

Wenn personenbezogene Daten verletzt oder unrechtmäßig verarbeitet werden, muss dies den Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Betroffene Personen haben Rechte, zum Beispiel auf Auskunft, Berichtigung, Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.

Als Sicherheitskraft musst du außerdem wissen, dass Videoüberwachung öffentlicher Räume besonderen Datenschutzregeln unterliegt. Du solltest auch die Bedeutung von Datenschutzfolgenabschätzungen und die Rolle von Datenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörden verstehen.

Bürgerliches Recht

In diesem Abschnitt der Sachkundeprüfung wird dein Wissen in Sachen zivilrechtliche Vorschriften getestet. Du musst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nicht auswendig kennen – aber gründliche Vorbereitung ist ein Muss, um hier zu punkten.


Typische Themen:

  • Besitz, Eigentum, Hausrecht
  • Voraussetzungen und Grenzen der Notwehr
  • Selbsthilferechte

Beispielaufgabe

Bei einer Behältniskontrolle stellt ein Sicherheitsmitarbeiter fest, dass ein ihm persönlich bekannter Firmenangehöriger Geräte unbefugt mitnehmen will.

Was darf der Sicherheitsmitarbeiter unternehmen?

Mögliche Punktzahl: 2

  1. Das Firmeneigentum kann durch Notwehr (§ 227 BGB) vor unbefugter Wegnahme geschützt werden.
  2. Nach der Selbsthilfe des Besitzdieners gegen verbotene Eigenmacht können die Geräte notfalls mit Gewalt abgenommen werden.
  3. Der Sicherheitsmitarbeiter darf in keinem Fall den Mitarbeiter belästigen und muss ihn gehen lassen.

Erklärung

Richtig ist a) und b)

a) ist richtig: In Notwehr darf auch das Eigentum eines anderen geschützt werden.

b) ist richtig: Der Sicherheitsmitarbeiter darf als Besitzdiener das Eigentum des Besitzers wie der Besitzer selbst schützen. In der Selbsthilfe dürfen Besitzer und Besitzdiener entwendete Sachen in Besitzkehr zurücknehmen.

c) ist falsch: Die Aufgabe des Sicherheitsmitarbeiters ist es, einen Diebstahl, und zwar auch durch Mitarbeiter der Firma, zu verhindern.

Anforderungen

Du kennst die Voraussetzungen und Grenzen von zivilrechtlichen Rechtfertigungsgründen wie Notwehr (§ 227 BGB), Verteidigungsnotstand (§ 228 BGB), Angriffsnotstand (§ 904 BGB) und allgemeine Selbsthilfe (§§ 229, 230 BGB). Du weißt auch, wie sich die zivilrechtlichen Rechtfertigungsgründe vom strafrechtlichen Rechtfertigungs- und Schuldausschlussrecht (§§ 32-35 StGB) und der Strafprozessordnung (§ 127 StPO) unterscheiden.

Du bist mit den folgenden gesetzlichen Regelungen vertraut: Rechte und Pflichten von Besitzdienern (§‍ 855 BGB), Selbsthilfe des Besitzdieners (§ 860 BGB), Schikaneverbot (§ 226 BGB) sowie unerlaubte Handlungen, Schadensersatzpflicht (§§ 823 ff. BGB), Haftung des Tierhalters (§ 833 BGB).

Du kennst den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz (§ 903 / §§ 854 ff.) sowie die Definition von Sachen (§ 90 BGB) und Tieren (§ 90a BGB). Du weißt, was bei Fundsachen nach §§ 965 ff. BGB zu beachten ist.

Beispielaufgabe

Was kann gemäß StGB § 242 Diebstahl gestohlen werden?

Mögliche Punktzahl: 2

  1. Sachen, die im Miteigentum stehen
  2. herrenlose Sachen
  3. bewegliche Sachen
  4. in der Öffentlichkeit verlorene Sachen

Erklärung

Richtig ist a) und c)

Beim Diebstahl gibt es das Tatbestandsmerkmal „Bruch fremden Gewahrsams“. Das bedeutet, dass die Sache jemandem weggenommen wird. Die Sache muss also beweglich sein, und sie muss jemandem gehören. Auch der Miteigentümer kann eine Sache stehlen, wenn diese noch einer weiteren Person gehört.

Herrenlose oder verlorene Sachen können nur unterschlagen und nicht gestohlen werden, da hier der Bruch fremden Gewahrsams, also das Wegnehmen, als Tatbestandsmerkmal fehlt.

Anforderungen

Du kennst die für das Bewachungsgewerbe relevanten Inhalte des Strafgesetzbuches (StGB). Wichtig sind Regeln wie „Keine Strafe ohne Gesetz“ (§1 StGB), Personen- und Sachbegriffe (§11 StGB), Deliktsaufbau, Vergehen vs. Verbrechen (§12 StGB), Begehen durch Unterlassen (§13 StGB), Vorsatz und Fahrlässigkeit (§15 StGB), Schuldunfähigkeit bei Kindern (§19 StGB), Versuch (§§22,23 StGB) sowie Täterschaft und Teilnahme (§§25-27 StGB).

Du bist vertraut mit Antrags-, Offizial- und Privatklagedelikten sowie mit Notwehr und Notstand. Weitere Paragraphen des Strafgesetzbuchs, mit denen du dich befassen solltest, sind: Straftaten gegen öffentliche Ordnung (§§123,132,132a StGB), falsche Aussage/Meineid (§§153,154,164 StGB), Beleidigung (§185 StGB), Körperverletzung (§§223,224,226,229 StGB), Freiheitsberaubung (§§239,240 StGB), Diebstahl/Unterschlagung (§§242-244,246,248a StGB), Raub/Erpressung (§§249,252,253 StGB), Hehlerei (§§257,259 StGB), Betrug (§263 StGB), Urkundenfälschung (§267 StGB), Sachbeschädigung (§303 StGB) und Gemeingefährliche Straftaten (§§306,323c StGB).

In Sachen Verfahrensrecht weißt du über die vorläufige Festnahme (§127 StPO), die Aufgaben von Staatsanwaltschaft und Polizei (§§152,163 StPO), Zeugenpflichten, Beschuldigtenrechte sowie über Abgrenzung zu Ordnungswidrigkeiten Bescheid. Du kannst Situationen strafrechtlich einordnen, zivil- und strafrechtliche Handlungen unterscheiden und deine Entscheidung begründen.

Umgang mit Menschen

Wie tritt man professionell auf? Wie geht man angemessen mit aufgebrachten Personen um? Im neuen Bewertungssystem gibt es auf diese Fragen jeweils nur eine richtige Antwort, denn dieser Abschnitt besteht ausschließlich aus Single-Choice-Aufgaben.


Typische Themen:

  • Deeskalationsstrategien
  • Kommunikation mit aggressiven Personen
  • Menschliches Verhalten in Stress- und Gefahrensituationen

Beispielaufgabe

Der erste Eindruck ist entscheidend, weil er …

  1. unumstößlich ist.
  2. unser weiteres Handeln mitbeeinflusst.
  3. uns erstmals alles Wissenswerte über eine andere Person sagt.
  4. stets objektiv getroffen wird.

Erklärung

Richtig ist b)

Der erste Eindruck von einer Person ist immer ein subjektiver, von unseren Erfahrungen abhängiger Eindruck, der uns niemals alles Wissenswerte zur Person liefert und sich also auch ändern kann. Er beeinflusst unser weiteres Handeln, weil wir ihn mit uns bekannten Situationen vergleichen und uns dementsprechend verhalten.

Anforderungen

Du verstehst die kognitiven, emotionalen und körperlichen Prozesse, die menschliches Verhalten beeinflussen: Motive, Motivation, Selbstwertgefühl, Selbstsicherheit und Selbstbewusstsein. Du erkennst Ursachen für überhebliches oder unsicheres Handeln sowie Wahrnehmungsfehler durch Vorurteile und selektive Wahrnehmung.

Du kennst die Grundlagen der Kommunikation, einschließlich kultureller Unterschiede: richtiges Ansprechen, Gesprächsführung in Konflikten, Sender-/Empfängerrollen, Körpersprache, aktives Zuhören, Territorialverhalten und Distanzregeln. Stress, Frustration und Aggression als Konfliktauslöser sind dir vertraut, ebenso grundlegende Fehler im Umgang mit Menschen durch interkulturelle Unterschiede und Diversität.

Du kannst schutzbedürftige Gruppen wie Geflüchtete, Frauen, LGBTQ+-Personen, Behinderte oder Gewaltopfer richtig ansprechen und schützen. Gesprächsregeln, Fragearten und Situationen wie Kontaktaufnahme, Eigensicherung, Einsatzbewältigung, Gefahrenerkennung und -vermeidung beherrschst du ebenfalls.

Du weißt um das Verhalten in Gruppen und Massen, kennst typische Verhaltensweisen Im Fall von Katastrophen/Panik, Großveranstaltungen, weißt Bescheid in Sachen Personenströme, Stressbewältigung und Deeskalationstechniken. Mit dem Thema Personalführung (z.B. Mitarbeitergespräche) hast du dich auch auseinandergesetzt.

Beispielaufgabe

Ein Sicherheitsmitarbeiter will vor Abgabe seiner Dienstwaffe an den Arbeitgeber die Waffe reinigen.

Wozu dienen Reinigung und Pflege einer Schusswaffe?

Mögliche Punktzahl: 2

  1. Reinigung und Pflege sind nebensächlich; es gibt hierfür keine speziellen Empfehlungen.
  2. Zur Gewährleistung der fehlerfreien und zuverlässigen Funktion, vor allem im Einsatzfall, ist die regelmäßige Reinigung der Waffe als Teil der Eigensicherung anzusehen.
  3. Die Reinigung der Waffe ist vor allem nach dem Schießen auf dem Schießstand und bei Regen erforderlich, um z. B. die Bildung von Korrosion zu verhindern.

Erklärung

Richtig ist b) und c)

Regelmäßige Reinigung und Pflege sorgen dafür, dass die Waffe in einwandfreiem Zustand bleibt und im Notfall zuverlässig funktioniert. Nach dem Schießen auf dem Schießstand und bei schlechtem Wetter ist die Reinigung besonders wichtig, um Korrosion und andere Schäden zu verhindern.

Anforderungen

Dir ist bekannt, dass das Waffengesetz (WaffG) die Voraussetzungen und Vorschriften für das Erteilen einer waffenrechtlichen Erlaubnis an Gewerbetreibende und Bewachungspersonal regelt. Du kennst die verschiedenen waffenrechtlichen Erlaubnisse wie die Waffenbesitzkarte, den Waffenschein oder den kleinen Waffenschein. Du bist mit den rechtlichen Aspekten des Erwerbens, Führens und Überlassens von Waffen vertraut und kennst die Vorschriften für den Umgang mit Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen.

Du verstehst die technischen Grundlagen zu Waffen und Munition. Neben Schusswaffen gibt es aber auch andere Verteidigungsmittel, zum Beispiel Reizstoffsprays, deren Einsatzbedingungen, Wirkungen und Grenzen du kennen musst.

Unfallverhütungsvorschriften

In diesem Bereich geht es um Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren. Dabei spielen sowohl allgemeine Vorschriften als auch branchenspezifische Anforderungen an die Sicherheit eine Rolle.


Typische Themen:

  • Flucht- und Rettungswege
  • Übergabe von Waffen
  • Dienstanweisungen

Beispielaufgabe

Die DGUV V23, Wach- und Sicherungsdienste, verbietet den Genuss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln während der Dienstzeit und in einem angemessenen Zeitraum vor Dienstantritt.

Was verstehen Sie unter „anderen berauschenden Mitteln“?

Mögliche Punktzahl: 1

  1. bestimmte Medikamente, Drogen jeder Art
  2. Zigaretten, Kaffee und Tee sind Suchtmittel und im Dienst nicht zugelassen.
  3. Diese Unfallverhütungsvorschrift ist völlig überflüssig, da Alkoholiker und Drogenabhängige krank sind und damit ohnehin nicht im Sicherheitsgewerbe tätig sein dürfen.

Erklärung

Richtig ist a)

a) ist richtig: Bestimmte Medikamente, nach deren Einnahme z. B. auch kein Auto gefahren werden darf, gelten als berauschende Mittel. Der Sicherheitsmitarbeiter muss seinen Chef über die Einnahme informieren und darf in dieser Zeit nicht eingesetzt werden. Drogen jeder Art, wozu auch Alkohol zählt, haben in der Dienstzeit ebenfalls nichts verloren. Bei Alkohol gelten 0,0 Promille bei Dienstantritt als Grenzwert.

b) ist falsch: Zigaretten, Kaffee und Tee sind keine berauschenden Mittel und beeinträchtigen die Dienstausübung nicht.

c) ist falsch: Die Unfallverhütungsvorschrift ist nicht überflüssig, sondern eine wichtige Maßnahme, um Arbeitsunfälle zu verhindern.

Anforderungen

Hier eine kurze Zusammenfassung der Themen, mit denen du dich in diesem Teil der Sachkundeprüfung auskennen musst:

Die DGUV Vorschrift 23 regelt die Unfallverhütung für Wach- und Sicherungsdienste. Sie gilt für alle Tätigkeiten, die gewerbsmäßig zum Schutz von Personen und Sachwerten ausgeübt werden, wie Werkschutz, Empfangsdienste, Streifendienst, Kontrolldienste, Personenschutz und Geldtransporte.

Der Unternehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass vermeidbare Gefahren in den zu sichernden Bereichen beseitigt oder abgesichert sind. Er muss festlegen, wie der Sicherungsumfang und Ablauf einschließlich Nebenaufgaben aussehen.

Besondere Gefahren, zum Beispiel bei Einsätzen mit hohem Konfliktpotenzial, erfordern eine kontinuierliche Überwachung des Wach- und Sicherungspersonals.

Ausrüstung und Hilfsmittel müssen in gutem Zustand sein. Das Personal muss entsprechend unterwiesen werden, wobei die Bewegungsfreiheit möglichst nicht eingeschränkt sein darf. Die Einsatzbedingungen und die zu sichernden Objekte sind regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, besonders bei Änderungen, Unfällen oder Überfällen.

Die Vorschrift enthält außerdem Regeln für den Umgang mit Schusswaffen, das Verbot von bestimmten Waffenarten sowie Pflichten und Verbote zum Gesundheits- und Persönlichkeitsschutz.

Beispielaufgabe

Wertgegenstände müssen sicher verwahrt werden.

Welche Art von Wertbehältnis wäre für die genannten Sachen ausreichend?

Mögliche Punktzahl: 1

  1. Bei Wertgegenständen ist ein Panzergeldschrank erforderlich.
  2. Ein Stahlschrank mit entsprechender Sicherheitszertifizierung ist ausreichend.
  3. Ein Datensicherungsschrank ist unbedingt notwendig.

Erklärung

Richtig ist b)

Ein zertifizierter Stahlschrank bietet angemessenen Schutz gegen unbefugten Zugriff und Diebstahl. Durch die Sicherheitszertifizierung ist gewährleistet, dass das Behältnis den nötigen Standards entspricht. Ein Panzergeldschrank ist nicht erforderlich und könnte sogar überdimensioniert sein. Ein Datensicherungsschrank ist prinzipiell nicht für die Verwahrung von physischen Wertgegenständen gedacht.

Anforderungen

Für die Sachkundeprüfung musst du die Grundzüge der Sicherheitstechnik gut kennen. Dazu gehören mechanische Sicherungseinrichtungen wie Zäune, Personenschleusen (z. B. Drehkreuze und Tore), Durchgänge, Schlösser, Fensterschutz und Wertbehältnisse.

Du kennst auch elektronische Überwachungen wie Zutrittskontrollsysteme, Videoüberwachung und Gefahrenmeldeanlagen, die Einbruch-, Überfall- und Brandmeldungen sowie Störmeldungen registrieren. Daneben gehören auch EDV-Sicherheit, Wächterkontrollsysteme und Einzelarbeitsplatzüberwachung (zum Beispiel Totmannschaltungen) zum Prüfungsstoff.

Kommunikationsmittel sind ebenfalls Prüfungsgegenstand. Du musst wissen, welche drahtlosen und drahtgebundenen Systeme wie Betriebsfunk, Bündelfunk oder Handfunkgeräte verwendet werden, und die Unterschiede zwischen analogem und digitalem Funk kennen.

Du bist mit den Grundlagen des Brandschutzes vertraut: Brandvoraussetzungen, Brandklassen sowie Löschmittel und deren Wirkung. Du weißt Bescheid über vorbeugenden Brandschutz, bauliche Brandschutzmaßnahmen, Brandschutzkontrollen und die Taktik der Brandbekämpfung. Dir ist außerdem bekannt, wie man Handfeuerlöscher richtig einsetzt.

Sachkundeprüfung §34a üben: eTrainer-Onlinetest (15 Minuten)


Starte möglichst früh mit der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO: Wer sich rechtzeitig mit den Inhalten auseinandersetzt, geht sicherer und entspannter in die Prüfung. Wie viel Zeit du brauchst, hängt auch davon ab, ob du bereits Vorkenntnisse hast. Aber auch „alte Hasen“ sollten sich Zeit nehmen, um das neue Bewertungssystem kennenzulernen. Das geht am besten mit dem eTrainer: Der Online-Testtrainer hält viele Übungsaufgaben für dich bereit, die sich an den aktuellen Prüfungsfragen orientieren. Damit bist du optimal gerüstet, um die Sachkundeprüfung unter den neuen Bedingungen zu meistern.

Auch bei der Anmeldung zur Prüfung solltest du nicht zu lange warten – am besten meldest du dich zwei bis drei Monate vorher bei deiner Industrie- und Handelskammer (IHK) an. Dort erhältst du alle wichtigen Informationen: Anmeldeformulare, Fristen sowie Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen. Viele IHKs bieten inzwischen die Möglichkeit zur Online-Anmeldung an. Achte bei der Wahl des Prüfungstermins aber auch darauf, dass er zu deinem bis dahin zu erwartenden Lernfortschritt passt.

Häufig gestellte Fragen zur Sachkundeprüfung §34a GewO


Wer muss die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ablegen?

Die Sachkundeprüfung müssen alle Personen ablegen, die gewerbsmäßig Fremdeigentum oder Leben schützen wollen. Dazu gehören zum Beispiel Sicherheitskräfte, die Kontrollgänge im öffentlichen Raum durchführen, Ladendiebe beobachten, bei Diskotheken am Einlass kontrollieren oder bei Großveranstaltungen und Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion tätig sind.

Auch Selbständige im Bewachungsgewerbe und Führungskräfte wie Geschäftsführer und Betriebsleiter müssen die Prüfung bestehen. Die Prüfung ist also Pflicht, wenn man diese verantwortungsvollen Aufgaben sicher und rechtlich korrekt ausüben möchte.

Was wird in der Sachkundeprüfung §34a GewO geprüft?

Die Prüfung testet verschiedene Bereiche, die im Sicherheitsdienst wichtig sind. Dazu zählen rechtliche Grundlagen wie das Recht der öffentlichen Sicherheit, Gewerberecht, Datenschutz und Bürgerliches Gesetzbuch. Außerdem gehören Strafrecht und der sichere Umgang mit Waffen zum Prüfungsstoff.

Die Themen Unfallverhütung und Sicherheitstechnik werden ebenfalls geprüft, sowie der Umgang mit Menschen, insbesondere wie man in Gefahrensituationen richtig reagiert und Konflikte deeskaliert. Auch interkulturelle Kompetenz und die Sensibilität gegenüber gesellschaftlicher Vielfalt sind Teil der Prüfung.

Wann findet die Sachkundeprüfung statt?

Die Prüfungstermine für die Sachkundeprüfung §34a GewO werden von jeder zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) individuell festgelegt und frühzeitig auf deren Websites veröffentlicht. Typischerweise gibt es mehrere Termine pro Jahr (4–8), oft zweimal pro Halbjahr, vormittags unter der Woche.

Wo kann ich mich zur Sachkundeprüfung anmelden?

Die Anmeldung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), die die Prüfung anbietet. Viele IHKs bieten eine Online-Anmeldung über ihre Website an. Alternativ kann man die Anmeldung auch per Formular oder persönlich vornehmen.

Grundsätzlich kann die Sachkundeprüfung bei jeder IHK abgelegt werden, die den Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe durchführt, unabhängig vom Wohnort. Wichtig ist, die Anmeldefristen einzuhalten und alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen.

Wie läuft die schriftliche Sachkundeprüfung ab?

Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel 120 Minuten. Du bekommst 82 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren, bei denen du die richtigen Antworten aus mehreren Optionen auswählen musst. Taschenrechner oder andere Hilfsmittel sind nicht erlaubt. Du musst mindestens 50 Prozent der Punkte erreichen, um zu bestehen und für die mündliche Prüfung zugelassen zu werden. Die schriftliche Sachkundeprüfung kann auf Papier oder digital stattfinden, je nach IHK.

Warum ist die Sachkundeprüfung für Wach- und Sicherheitsdienste wichtig?

Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO ist unverzichtbar, weil sie sicherstellt, dass du die nötigen Kenntnisse hast, um verantwortungsvoll und rechtssicher zu arbeiten. Sie schützt nicht nur fremdes Eigentum und Leben, sondern verhindert auch rechtliche Probleme durch falsches Handeln in Konfliktsituationen.

Mit dem Sachkundenachweis kannst du dich von unqualifiziertem Personal abheben, mehr Jobs bekommen und in anspruchsvollen Bereichen wie Objektschutz oder Veranstaltungssicherheit einsteigen. Arbeitgeber fordern ihn oft zwingend, da er Professionalität und Kompetenz im Umgang mit Recht, Deeskalation und Sicherheitstechnik beweist – ein echter Karriere-Booster im Sicherheitsbereich.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Sachkundeprüfung §34a erfüllen?

Für die Sachkundeprüfung kann sich jeder anmelden, der volljährig ist und ein sauberes Führungszeugnis vorlegt. Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung und musst eine Anmeldegebühr zahlen.

Ein Vorbereitungskurs ist nicht Pflicht, wird aber empfohlen, um die Prüfung zu bestehen. Bei Behinderungen kannst du besondere Anpassungen beantragen, z. B. mehr Bearbeitungszeit oder die Erlaubnis bestimmter Hilfsmittel. Wichtig: Wer schon eine vergleichbare Qualifikation wie Fachkraft für Schutz und Sicherheit hat, ist befreit und muss die Sachkundeprüfung nicht ablegen.

Wie kann ich mich am besten auf die Sachkundeprüfung §34a vorbereiten?

Die beste Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ist ein Mix aus Selbstlernen und Kursen. Lerne Pflichtthemen wie Gewerberecht, Strafrecht, Datenschutz und Deeskalationstechniken mit Büchern oder Online-Materialien. Dafür empfehlen wir den eTrainer Sachkundeprüfung §34a. Übe täglich mit Multiple-Choice-Tests und Prüfungssimulationen, damit du auf die reale Prüfungssituation vorbereitet bist.

Besuche einen IHK-anerkannten Vorbereitungskurs (oft 40-80 Stunden). Lerngruppen oder der eTrainer Sachkundeprüfung §34a helfen dir beim Vertiefen schwacher Bereiche. Starte 2-3 Monate im Voraus, wiederhole regelmäßig und simuliere den Prüfungsablauf – so nimmst du locker die 50 %-Hürde.

Welche Themenbereiche umfasst die Sachkundeprüfung §34a?

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung/li>
  • Gewerberecht
  • Datenschutz
  • Bürgerliches Recht
  • Straf- und Verfahrensrecht
  • Umgang mit Menschen
  • Umgang mit Verteidigungswaffen
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Grundlagend der Sicherheitstechnik

Was passiert, wenn ich die Sachkundeprüfung nicht bestehe?

Keine Panik: du kannst die Sachkundeprüfung §34a beliebig oft wiederholen, ohne Wartezeit. Bei Nichtbestehen des schriftlichen Teils (unter 50 %) musst du ihn neu machen. Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung hast du zwei Jahre ab Bestehen des schriftlichen. Die IHK schickt dir einen Bescheid mit Rechtsbelehrung und Wiederholungsinfos.

Viele fallen beim ersten Mal wegen des Zeitdrucks oder kniffliger Rechtsfragen durch, aber mit gezielter Nachbereitung klappt es meist beim zweiten Versuch. Wichtig: Bei Täuschung (z. B. Abschreiben) gilt die Prüfung als nicht bestanden, und du kannst gesperrt werden.

Wer organisiert die Sachkundeprüfung und wer entscheidet über das Ergebnis?

Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) organisiert. Jede IHK, die die Prüfung anbietet, richtet spezielle Prüfungsausschüsse ein – das sind Gruppen aus mindestens drei ehrenamtlichen Experten, die für bis zu fünf Jahre berufen werden. Diese Ausschüsse bestehen aus sachkundigen Personen aus der Branche, die über dein Bestehen oder Nichtbestehen abstimmen. Bei Gleichstand entscheidet der Vorsitzende.

Die IHK kümmert sich um Termine, Anmeldung, Aufsicht und Bescheinigung, damit alles fair und rechtlich einwandfrei läuft. So ist sichergestellt, dass dein Sachkundenachweis bundesweit anerkannt ist.

Wie lange dauert die mündliche Sachkundeprüfung?

Der mündliche Teil der Sachkundeprüfung dauert pro Person etwa 15 Minuten und findet meist in Gruppen mit bis zu fünf Kandidaten statt. Du wirst vor einen Prüfungsausschuss gebeten, der dich befragt, oft anhand von Fallbeispielen aus dem Sicherheitsalltag. Bleib ruhig, antworte klar und begründe deine Aussagen – das ist der Schlüssel zum Erfolg. Nach der Prüfung erfährst du direkt das Ergebnis.

eTrainer: Der Online-Testtrainer für die Sachkundeprüfung §34a


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