Heilpraktiker Psychotherapie-Prüfung:
Aufgaben, Ablauf, Onlinetest üben
Wie verläuft die Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie nach HeilprG?
Nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) müssen alle, die in eigener Praxis berufs- oder gewerbsmäßig die Heilkunde ausüben – also Leiden erkennen, heilen und lindern – eine staatliche Heilerlaubnis haben. Dies gilt auch für den Bereich der Psychotherapie.
Wer glaubhaft versichert, sich in seiner Heiltätigkeit ausschließlich auf diesen Bereich zu beschränken, kann in den meisten Bundesländern eine eingeschränkte Heilerlaubnis, umgangssprachlich „kleiner Heilpraktiker“ genannt, beantragen. Um die eingeschränkte Heilerlaubnis zu erlangen, muss man einen Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt stellen und üblicherweise eine Eignungsprüfung absolvieren.
Die Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie besteht in den meisten Bundesländern, beispielsweise Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, aus zwei Teilen, und zwar einem rund einstündigen schriftlichen Test und einer 30 bis 60 Minuten langen mündlichen Prüfung. Der schriftliche Test besteht zumeist aus 28 Multiple-Choice-Aufgaben. Wer den ersten Teil besteht, darf zwei bis acht Wochen später zur mündlichen Prüfung antreten.
Erfahrungsbericht: Heilpraktiker-Psychotherapie Prüfung
Ich habe sowohl die schriftliche Prüfung als auch die mündliche Prüfung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie bestanden. Die beiden Prüfungen absolvierte ich vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie in dem Gesundheitsamt an meinem Wohnort. Inzwischen bin ich Anfang 50: Nach der Berufsausbildung zur Steuerfachangestellten, der beruflichen Fortbildung zur Steuerfachwirtin und rund 30 Jahren im Beruf wollte ich mich selbst noch mal neu erfinden – und etwas anderes ausprobieren, am liebsten etwas mit Menschen. Zudem interessierte ich mich schon immer für die Heilkunde. Darum habe ich mich dazu entschieden, Heilpraktikerin für Psychotherapie zu werden.
Auf den schriftlichen Test und die mündliche Prüfung habe ich mich mit Lehrbüchern vorbereitet sowie mit selbst gebastelten Karteikarten und auch mit selbst geschriebenen Zusammenfassungen. Insgesamt habe ich knapp ein halbes Jahr lang gelernt – also sechs Monate lang regelmäßig rund zwölf Stunden pro Woche.Mündliche Prüfung: Ein Fallbeispiel und Fragen dazu
Ich will hier vor allem etwas über meine mündliche Prüfung schreiben: Der Prüfungsausschuss bestand aus drei Prüfern, darunter ist der Amtsarzt des Gesundheitsamts gewesen. Das Prüfungsgespräch dauerte wohl eine halbe Stunde lang. Dabei ging es um meine Motivation, warum ich Heilpraktikerin für Psychotherapie sein will und auch darum, wie ich mich auf die beiden Prüfungen vorbereitete. Obendrein fragte man mich nach meinen Erfahrungen rund um die Heilkunde. Zugegeben: Das waren die einfachen Fragen.
Danach kam ein Fallbeispiele dran, das ich diagnostizieren sollte. Der Patient: Ein 17-jähriger Schüler sei teilnahmslos, sowohl in der Schule als auch zu Hause, und zwar schon seit einigen Wochen. Der Junge habe bereits mehrere Blöcke und Hefte mit seinen Gedanken vollgeschrieben. Er suche Gott und habe sich seiner Meinung nach „schuldig“ gemacht. Jedoch könne er nicht sagen, worin seine Schuld bestehe. Dieses Fallbeispiel hat einer der drei Prüfer vorgetragen. Währenddessen habe ich mir Notizen gemacht.Definitionen erklären, Symptome erläutern
Die (richtige) Diagnose: Der junge Mann hat eine paranoide Schizophrenie. Außerdem wollten die Prüfer wissen, was wohl der psychopathologische Grund sei, warum der Patient auf die Frage nach seiner Schuld schweige. Die Lösung: Er hört „imperative Stimmen“, die ihn zum Schweigen bringen.
Danach gingen die Prüfer auch noch auf zwei andere Themen ein, und zwar auf Persönlichkeitsstörungen und Schizophrenie. Dafür habe ich einfach alle wichtigen Krankheitsbilder aufgezählt. Obendrein habe ich dazu Definitionen erklärt und Symptome erläutert. Unterm Strich war meine mündliche Prüfung also schon recht anstrengend. Insgesamt fand ich meine Prüfung durchaus fair.
Nicole Müller, Heilpraktikerin für Psychotherapie
„Kleiner Heilpraktiker“: Welche Aufgaben kommen in der Prüfung vor?
Die Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie besteht für gewöhnlich aus zwei Teilen: Der erste Teil ist ein schriftlicher Test, bestehend aus 28 Multiple-Choice-Fragen, von denen man mindestens 75 % – also 21 Stück – innerhalb von rund einer Stunde richtig beantworten muss. Üblicherweise findet die schriftliche Prüfung zweimal jährlich im Frühling und im Herbst statt. Der zweite Teil der Prüfung ist eine mündliche Einzel- oder Gruppenprüfung, die etwa 30 bis 45 Minuten, unter Umständen auch bis zu 60 Minuten dauert.
Die Inhalte des schriftlichen Tests sind Diagnostik und Behandlung, Psychopathologie, gängige psychotherapeutische Verfahren sowie Berufs- und Gesetzeskunde. Die mündliche Prüfung kann je nach Ort und Prüfer sehr verschieden verlaufen. Dabei geht es nicht nur darum, psychologisches Wissen abzufragen, sondern auch, ob man in der Lage ist, Patienten in Krisen mit schweren psychischen Störungen fachgerecht zu behandeln. Darum spielen in der Prüfung schwere Erkrankungen und auch die Gesetzeslage eine entscheidende Rolle.
Diagnostik und Behandlung
Diagnostizieren und behandeln psychischer Störungen sowie körperlicher Krankheitsbilder, die psychische Symptome hervorrufen können.
Typische Themen:
- Definition psychischer Störungen
- Symptome psychischer Störungen
- Ätiologie (Entstehungsursachen)
- Epidemiologie (Auftretenshäufigkeit)
- Verlauf psychischer Störungen
- Therapie psychischer Störungen
- Unterformen der einzelnen Krankheiten
Beispielaufgabe
Welche der folgenden Aussagen zur psychiatrisch-psychotherapeutischen Diagnostik treffen zu?
- In der Anamnese sollte auch immer nach körperlichen Vorerkrankungen gefragt werden
- Zu einer vollständigen Anamnese gehört auch die Sexualanamnese
- Nach Suizidalität sollte nicht im Erstgespräch gefragt werden, da noch keine Vertrauensbasis zwischen Patient und Behandler besteht
- Die Beurteilung der Affektivität und des Antriebs sind wichtige Inhalte des psychopathologischen Befundes
- Anamnese, eigene Beobachtung des Untersuchers sowie gegebenenfalls fremdanamnestische Daten sind Grundlage der Befunderhebung
- Nur die Aussagen 1, 2 und 4 sind richtig
- Nur die Aussagen 1, 3 und 5 sind richtig
- Nur die Aussagen 1, 2, 3 und 4 sind richtig
- Nur die Aussagen 1, 2, 4 und 5 sind richtig
- Alle Aussagen sind richtig
Erklärung
Richtig ist d)
In der psychiatrischen Befunderhebung sollten die Bestandteile äußeres Erscheinungsbild, Gestik und Mimik, Verhalten in der Untersuchungssituation, Sprechverhalten und Sprache, Bewusstsein, Orientierung, Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und Gedächtnis, formales Denken, inhaltliches Denken, Ich-Störungen, Affektivität, Antrieb, Psychomotorik, zirkadianer Rhythmus, Aggressivität, fremd- und selbstschädigendes Verhalten sowie Suizidalität enthalten sein.
In der Anamnese sollte auch immer nach körperlichen Vorerkrankungen gefragt werden. Körperliche Erkrankungen können psychische Symptome beeinflussen oder mit diesen in Zusammenhang stehen. Eine umfassende Anamnese einschließlich der körperlichen Gesundheitsgeschichte ist entscheidend für eine korrekte Diagnosestellung und Behandlungsplanung.
Anamnese, eigene Beobachtung des Untersuchers sowie gegebenenfalls fremdanamnestische Daten bilden die Grundlage der Befunderhebung in der psychiatrischen Diagnostik. Fremdanamnestische Daten können von Angehörigen, Pflegepersonal oder anderen Betreuern bereitgestellt werden und wichtige zusätzliche Informationen liefern.
Bestandteile der psychiatrischen Anamnese sind:
- familiäre und persönliche Daten
- Werdegang des Patienten
- Familienanamnese und -erkrankungen
- somatische Anamnese
- frühere psychische Erkrankungen
- aktuelle Erkrankungen
- Fremdanamnese
- Drogen- und Medikamentenkonsum
3. falsch:
Das Thema Suizidalität muss in jedem Fall angesprochen werden, da dies ein kritischer Aspekt der Risikobewertung ist. Es ist wichtig, potenzielle Risiken für die Sicherheit des Patienten so früh wie möglich zu identifizieren, um entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Das Fragen nach Suizidalität erfordert Fingerspitzengefühl und sollte auf eine sensible und nicht-wertende Weise erfolgen.
Psychopathologie
Kenntnisse der Erscheinungsformen gestörten psychischen Erlebens und Verhaltens.
Typische Themen:
- Angst und Wahn
- Zwangssymptome
- Ich- und Bewusstseinsstörungen
- Kontakt- und Antriebsstörungen
- Störungen kognitiver Funktionen
- Sinnestäuschungen und Wahrnehmungsstörungen
- Störungen der Psychomotorik und Affektivität
Beispielaufgabe
Mehrfachauswahl:
Welche der folgenden Begriffe gehören zu den formalen Denkstörungen bei der Schizophrenie?
Wählen Sie zwei Antworten!
- Beziehungswahn
- Kommentierende Stimmen
- Gedankenabreissen
- Affektverflachung
- Konkretismus
Erklärung
Richtig sind c) und e)
Formale Denkstörungen sind Störungen des Denkablaufs, wobei der Zusammenhang und die Geschwindigkeit des Denkens verändert sind. Typisch für die Schizophrenie sind zerfahrenes Denken, Störung der Assoziation und Sperrung des Denkens und Gedankenabreißen. Zudem treten gehemmtes und umständliches Denken sowie Vorbeireden, Verbigeration und Neologismen auf. Formale Denkstörungen wechseln bei Schizophrenen häufig mit geordnetem Denken, so dass sie oft erst nach einem längeren Gespräch deutlich werden. Die Betroffenen machen häufig die Außenwelt für ihre Störungen verantwortlich.
a) falsch:
Beziehungswahn gehört zu den inhaltlichen Denkstörungen, nicht zu den formalen. Es handelt sich um eine Wahnvorstellung, bei der die betroffene Person fälschlicherweise annimmt, dass bestimmte alltägliche Ereignisse, Objekte oder Verhaltensweisen anderer Menschen in direktem Bezug zu ihr selbst stehen.
b) falsch:
Kommentierende Stimmen sind zwar typisch bei Schizophrenie, die Betroffenen hören Stimmen, die ihre Handlungen oder Gedanken kommentieren. Halluzinationen zählen aber zu den Wahrnehmungsstörungen und nicht zu den formalen Denkstörungen.
d) falsch:
Affektverflachung bezieht sich auf eine Verringerung der emotionalen Reaktionsfähigkeit, ein Symptom, das unter die Negativsymptome der Schizophrenie fällt, nicht unter die formalen Denkstörungen.
Psychotherapeutische Verfahren
Beherrschen gängiger psychotherapeutischer Verfahren mit Indikation und Kontraindikation, Kenntnisse der Somatotherapie (Therapie psychischer Erkrankungen mit Medikamenten).
Typische Themen:
- Verhaltenstherapie bzw. kognitive Verhaltenstherapie
- Psychoanalyse
- Autogenes Training, Progessive Muskelentspannung und Hypnose
- Andere, oft störungsspezifische Therapieverfahren
- Therapieformen wie etwa Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppentherapie
Beispielaufgabe
Welche der Aussagen zur Psychotherapie treffen zu?
- „Erlernte Hilflosigkeit“ ist ein in der psychoanalytischen Therapie verwendeter Begriff für einen Abwehrmechanismus
- Bei einer akuten schweren depressiven Episode ist eine ambulante psychodynamisch orientierte Psychotherapie die erste Wahl
- Ziel bei der kognitiven Therapie nach Beck ist die sogenannte kognitive Umstrukturierung
- Beim SORKC-Modell handelt es sich um ein in der verhaltens-therapeutischen Diagnostik anwendbares Analysemodell
- Psychodynamisch orientierte Psychotherapiemethoden spielen in der Kindertherapie keine wesentliche Rolle
- Nur die Aussagen 3 und 4 sind richtig
- Nur die Aussagen 1, 2 und 3 sind richtig
- Nur die Aussagen 1, 2 und 5 sind richtig
- Nur die Aussagen 1, 4 und 5 sind richtig
- Nur die Aussagen 3, 4 und 5 sind richtig
Erklärung
Richtig ist a)
Bei der kognitiven Therapie nach Beck besteht das Ziel darin, eine Veränderung in den Denkmustern und Überzeugungen einer Person herbeizuführen. Dies wird durch einen Prozess erreicht, der als kognitive Umstrukturierung bezeichnet wird. Bei der kognitiven Umstrukturierung werden negative oder irrationale Gedanken und Überzeugungen identifiziert und durch realistischere und hilfreichere Denkmuster ersetzt. Das Ziel der kognitiven Umstrukturierung besteht darin, das Denken des Patienten so zu verändern, dass es besser mit der Realität übereinstimmt, positive Veränderungen in der Wahrnehmung, der Stimmung und dem Verhalten bewirkt und zu einer besseren Bewältigung von Herausforderungen führt.
In der Verhaltensanalyse werden die Probleme des Patienten in Abhängigkeit zu ihren aufrechterhaltenden Bedingungen und im Hinblick auf ihre Konsequenzen nach dem SORKC-Modell untersucht. Hierzu wird zuerst vom Patienten das Problem beschrieben. Über die Beschreibung des Problems hinaus umfasst das therapeutische Interview den bestimmten Kontext, die momentane Situation, die familiären und partnerschaftlichen Bezüge, eventuelle körperliche Erkrankungen, psychosoziale Bezüge und die bisher gewählten Bewältigungsstrategien des Patienten. Im Weiteren geht es dann darum, das Problem und seine Auswirkung genau zu beschreiben. Nachdem das unerwünschte Verhalten erfasst wurde, definieren Therapeut und Patient gemeinsam das Behandlungsziel.
1. falsch:
Das Modell der „Erlernten-Hilflosigkeit“ stammt aus der Verhaltenstherapie. Der Begriff wurde in der Lerntheorie geprägt und beschreibt einen Zustand, in dem ein Individuum lernt, dass seine Handlungen keinen Einfluss auf das Ergebnis haben, was zu Passivität und Depression führen kann.
2. falsch:
Bei akuten schweren Depressionen sollten keine aufdeckenden und konfrontierenden Verfahren angewendet werden. In der Regel wird eine Kombination aus antidepressiver Medikation und kognitiver Verhaltenstherapie als erste Wahl betrachtet.
5.falsch:
Viele psychische Störungen im Kinder- und Jugendbereich werden mit psychodynamisch orientierten Therapiemethoden behandelt.
Berufs- und Gesetzeskunde
Einblick in Gesetze, die für Heilpraktiker und im psychiatrischen Bereich von Bedeutung sind, beispielsweise hinsichtlich der Berufsausübung, der Zwangseinweisung oder der verminderten Schuldfähigkeit infolge psychischer Erkrankung.
Beispielaufgabe
Welche Aussagen sind richtig?
- Das Führen der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ wird durch das Heilpraktikergesetz (HeilprG) geregelt
- Das Führen der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ wird durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geregelt
- Die Weiterbildungspflicht wird in der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) erwähnt
- Die Verabreichung von Betäubungsmitteln wie Fentanyl wird durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt
- Die Meldung von ansteckenden Geschlechtskrankheiten wird durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt
- Nur die Aussagen 1, 3 und 5 sind richtig
- Nur die Aussagen 2, 4 und 5 sind richtig
- Nur die Aussagen 1, 2 und 4 sind richtig
- Nur die Aussagen 1 und 5 sind richtig
- Alle Aussagen sind richtig
Erklärung
Richtig ist a)
Das Heilpraktikergesetz (HeilprG) regelt die Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ und enthält Ordnungswidrigkeiten und Strafbestände, die mit der Ausübung der Heilkunde verbunden sind. So ist es verboten Heilkunde im Umherziehen auszuüben. Zudem ist geregelt, welche Krankheiten der Heilpraktiker nicht behandeln darf.
Die Weiterbildungspflicht wird in der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) erwähnt. Die Berufsordnungen für Heilpraktiker schreiben eine fortlaufende Weiterbildung vor, um sicherzustellen, dass Heilpraktiker auf dem neuesten Stand der medizinischen und therapeutischen Praktiken bleiben. Diese Weiterbildungen sind essenziell, um die Qualität der Behandlung und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Meldepflicht für bestimmte Infektionskrankheiten in Deutschland, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Dies beinhaltet auch ansteckende Geschlechtskrankheiten, wobei das Gesetz festlegt, welche Krankheiten meldepflichtig sind und welche Informationen übermittelt werden müssen.
2. falsch:
Die Bezeichnung „Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ fällt ebenfalls unter das Heilpraktikergesetz. Das Psychotherapeutengesetz regelt die Ausbildung und Tätigkeit von psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, nicht die von Heilpraktikern.
4. falsch:
Die Verabreichung von Betäubungsmitteln wie Fentanyl wird tatsächlich durch das Arzneimittelgesetz geregelt, jedoch speziell unter Einbeziehung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), das den Umgang mit und die Verschreibung von Betäubungsmitteln detailliert regelt.
Unterbringungsrecht und Betreuungsrecht
Kenntnisse über Regelungen zur Unterbringung und Betreuung von Klienten: „Wann?“, „Wie?“ und „Warum?“.
Beispielaufgabe
Welche der folgenden Aussagen zur rechtlichen Betreuung treffen zu?
- Der Aufgabenkreis eines Betreuers kann sich auf die Gesundheitsfürsorge beschränken
- Die Behandlung von Patienten mit gesetzlicher Betreuung ist nur mit evidenzbasierten Methoden erlaubt
- Der Betreuer kann die dauerhafte Unterbringung des Betreuten im Pflegeheim anordnen
- Im Rahmen des Betreuungsrechts kann ggf. auch eine zwangsweise Behandlung erfolgen
- Die Bestellung eines Betreuers kommt grundsätzlich nur für Volljährige in Betracht, Kinder und Jugendliche können unter Vormundschaft gestellt werden
- Nur die Aussagen 1 und 4 sind richtig
- Nur die Aussagen 1 und 3 sind richtig
- Nur die Aussagen 1, 4 und 5 sind richtig
- Nur die Aussagen 1, 2 und 3 sind richtig
- Alle Aussagen sind richtig
Erklärung
Richtig ist c)
Volljährige psychisch Kranke oder Personen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können für Angelegenheiten, die sie ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können, vom Vormundschaftsgericht einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter gestellt bekommen. Dabei geht es um die rechtliche Vertretung und nicht um eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung. Die Betreuung hat keine automatische Auswirkung auf die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen. Eingriffe in die Rechte des Betreuten sind nur insoweit zulässig, wie dies erforderlich ist. So kümmert sich der Betreuer nur um Aufgaben, für die der Betroffene Unterstützung benötigt und kann sich z. B. auf die Gesundheitsfürsorge beschränken.
Nach § 1906 BGB (Betreuungsrecht) kann durch ein Vormundschaftsgericht im Falle der Selbstgefährdung eine notwendige ärztliche Untersuchung, Behandlung oder ein sonstiger Eingriff bei Uneinsichtigkeit eines Betreuten angeordnet werden.
2. falsch:
Die Behandlung von Patienten mit gesetzlicher Betreuung ist nicht ausschließlich auf evidenzbasierte Methoden beschränkt. Individuelle Umstände oder Präferenzen des Patienten können die Verwendung anderer Behandlungsansätze rechtfertigen. Die Behandlung von Patienten mit gesetzlicher Betreuung unterliegt den gleichen ethischen Grundsätzen und medizinischen Standards wie die Behandlung anderer Patienten.
3. falsch:
Eine Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig.
Heilpraktiker Psychotherapie-Prüfung üben: eTrainer-Onlinetest (20 Minuten)
Der Prüfungsstoff ist ziemlich umfangreich. Aber keine Sorge, mit sorgfältiger Vorbereitung ist die Prüfung machbar. Wichtig ist vor allem eine gute Planung. Beginnen Sie rechtzeitig im Voraus mit dem Lernen, je nach persönlicher Situation und Lerntempo vier bis zwölf Monate vor der Prüfung. Machen Sie sich zunächst einen Zeitplan, in dem Sie berechnen, wann Sie die einzelnen Themenbereiche bearbeiten wollen und wie viel Zeit Sie dafür brauchen werden. Denken Sie auch daran, Zeit für die Wiederholung und für Erholungsphasen einzuplanen.
Stellen Sie sich die Prüfung übrigens lieber nicht wie die Führerscheinprüfung vor: Sie müssen sich schon ein solides Grundwissen der Psychiatrie erarbeiten, auch im Hinblick auf Ihre spätere Verantwortung gegenüber den Patienten – wesentlich dafür ist eine aktive Lernhaltung.
eTrainer: Ihr Online-Testtrainer für Ihre Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie nach HeilprG
Sind Sie fit für Ihre Heilpraktiker-Psychotherapie Prüfung? Bereiten Sie sich mithilfe von unserem eTrainer „Heilpraktiker-Psychotherapie“ gezielt auf Ihre schriftliche und mündliche Prüfung vor, und zwar anhand von Aufgaben aus allen typischen Kategorien. Beugen Sie zudem Prüfungsangst vor, indem Sie sich sorgfältig auf Ihre „kleine Heilpraktiker“-Prüfung vorbereiten – denn Testerfolg ist keine Glückssache!
- Mehr als 2.000 Aufgaben mit allen Lösungswegen
- Übungsmodus, Testmodus, Merkzettel, Leistungsanalyse und mehr
- Für PC, Laptop, Tablet und Smartphone
- Empfohlen von Einstellungsberatern und Personalverantwortlichen
- Läuft direkt im Browser, keine Installation nötig – sofort startklar!







Logisches Denken im Einstellungstest
Mathematik im Einstellungstest
Deutsch im Einstellungstest
Allgemeinwissen im Einstellungstest
Visuelles Denken im Einstellungstest